Mit Datum vom 30.10.2023 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) für das Waldflurbereinigungsgebiet Annweiler-Sarnstall den Planfeststellungsbeschluss und das Baurecht erlassen. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Bautätigkeiten sowie wichtige Informationen für die Waldeigentümer und den weiteren geplanten Ablauf.
Ausblick auf geplante Maßnahmen:
Teilgebiet A-D:
- Aufarbeitung und Abfuhr des restlichen Holzes bis ca. September 2024
- Wegeausbau mit Schotter bzw. Teilschotterung von Wegeabschnitten bis ca. Oktober 2024
Aktuelles:
Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses der ADD Trier sowie der vorläufigen Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz durch das DLR Rheinpfalz hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) den Aufhieb der Wegetrassen sowie das Anlegen eines Rohplanums auf den neu anzulegenden Wegen veranlasst. Bei dem Trassenaufhieb wird seitens der TG darauf geachtet, dass die zu fällenden Bäume auch sofort geastet werden damit das nicht später mit an den Stämmen haftenden Erde erfolgen muss. Das Schieben eines Rohplanums setzt die Waldeigentümer in die Lage, nach Abschluss des ersten Bauabschnitts (Schieben des Rohplanums) und Freigabe durch den Bauleiter in einem von der TG festgesetzten Zeitraums, ihr Holz aufzuarbeiten und zu rücken.
Bei den neu zu bauenden Wegen wird das Holz auf der Trasse durch die Teilnehmergemeinschaft gefällt, ein Rohplanum geschoben und das Holz seitlich gelagert.
Der Aufhieb der Trasse ist für die einzelnen Waldeigentümer kostenpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gegenfinanzierung durch die Holzverkaufserlöse.
Nach Freigabe des Weges/Teilgebiets durch den Bauleiter können die Waldeigentümer den neu geschobenen Weg befahren und haben folgende Möglichkeiten der Holzverwertung:
1) Eigene Aufarbeitung des Holzes durch Waldeigentümer innerhalb einer durch die Teilnehmergemeinschaft gesetzten Frist.
2) Aufarbeitung des Holzes durch einen vom Waldeigentümer bestimmten Holzvermarkters (z.B. Trifels Natur GmbH, FV-Pfalz, usw.)
Bitte kennzeichnen Sie ihr Holz und teilen uns Ihre Adresse und Flurstücks-Nr. mit. Wenn Sie das Holz verkauft haben wollen, verfahren Sie genauso. Aus dem Erlös werden dann die Aufarbeitungs- und Rückekosten finanziert.
Für beide vorangegangenen Möglichkeiten müssen Sie sich aus Forstschutzgründen bis zu den unten genannten Fristen entschieden haben.
3) Bei allen Waldeigentümern, welche sich bis zur gesetzten Frist nicht geäußert haben, geht die Teilnehmergemeinschaft davon aus, dass kein Interesse am Holz besteht. In diesem Falle wird das Holz im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft aufgearbeitet und vermarktet.
Teilgebiet B:
- Weg 127 – Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
30. September 2024.
- Wegezug 184/185 – Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
30. September 2024.
Teilgebiet C/D:
- Wegezug 101/102 – Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
30. September 2024.
- Wegezug 105/174/106/173 – Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
30. September 2024.
- Wegezug 155/117 – Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
30. September 2024.
Abgeschlossene Maßnahmen
Teilgebiet A:
- Weg 141 – Die Wegetrasse wurde fristgerecht aufgehauen und ein Rohplanum geschoben. Aufgrund des Bombenfundes im Dezember 2023 auf der Wegetrasse 131, die sich in der Nähe des Weges 141 befindet, wurden seitens der zuständigen Behörden eine Kampfmittelsondierung angeordnet.
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
01. April 2024.
- Weg 131 – am 14.12.2023 wurde auf dem Weg 131 eine Bombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Die Trasse wurde aufgehauen und ein Rohplanum geschoben. Aufgrund des Bombenfundes wurde seitens der zuständigen Behörden eine Kampfmittelsondierung angeordnet.
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
01. April 2024.
- Weg 135 – Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
01. April 2024.
- Weg 140 – Trassenaufhieb ist erfolgt
- Weg 135 – Herstellung des Rohplanums ist erfolgt
- Weg 138 - Weg ist bereits vorhanden und wurde befahrbar gemacht
- Weg 131 – Nachprofilierung der Wegeböschungen sowie des Rohplanums ist erfolgt
- Weg 140 – Herstellung des Rohplanums ist erfolgt
Teilgebiet B:
- Weg 167 – Weg ist bereits vorhanden und wurde befahrbar gemacht (befestigt), um die vorgegebene Schutzzeit vom 01.03. – 30.09. einzuhalten
- Weg 130 – Weg ist bereits vorhanden und wurde grob befahrbar gemacht, um die vorgegebene Schutzzeit vom 01.03. – 30.09. einzuhalten
Teilgebiet C/D:
- Weg 145 – Wegetrasse wurde aufgehauen
- Wege 183 + 107 + 144 - Trassenaufhieb ist erfolgt (Stand März 2024)
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
15. April 2024.
- Wegezug 176/111/146/147/148/149 – Trassenaufhieb ist erfolgt (Stand März 2024)
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
15. April 2024.
- Wegezug 154 + 156: Trassenaufhieb ist erfolgt
Die Frist für die Kennzeichnung Ihres Holzes und die Entscheidung für welches Aufarbeitungsverfahren Sie sich entscheiden, ob in Eigenregie oder fremd vermarktet, endet am
15. Mai 2024.
- Wegezug 176/111/146-149 - Rohplanum inkl. Böschungen, Wanderwegzugänge und Zugänge für Waldeigentümer hergestellt (Stand Juni 2024)
- Weg 107 - Rohplanum inkl. Böschungen, Wanderwegzugänge und Zugänge für Waldeigentümer hergestellt (Stand Juni 2024)
- Weg 183 - Rohplanum inkl. Böschungen, Wanderwegzugänge und Zugänge für Waldeigentümer hergestellt (Stand Juni 2024)
- Weg 101 – Befahrbarmachung grob hergestellt
Bei nahezu allen Wegen im Flurbereinigungsgebiet wurden da, wo erforderlich, das Lichtraumprofil gemulcht bzw. freigeschnitten.